Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der eXXXclusive GbR für Servicerufnummern zzgl. Präambel


1 Vertragsverhältnis


1.1 Die eXXXclusive GbR erbringt ausschließlich Leistungen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Betreibers gelten nicht, auch dann nicht, wenn eXXXclusive ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung werden dem Betreiber schriftlich mitgeteilt. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Betreibers, kann er das Vertragsverhältnis mit eXXXclusive binnen zweier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Andernfalls wird die Änderung nach der Frist von zwei Wochen wirksam.


2 Dienstleistung von eXXXclusive

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, den Betreiberverträgen sowie den Konditionsmodellen, die Grundlage des Vertrages sind.

2.2 Die vereinbarten Termine für den Leistungsbeginn und der Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen des Betreibers.

 

3 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung


3.1 Alle Angebote von eXXXclusive sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Betreibers unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vertrages und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch eXXXclusive oder durch die Freischaltung des Dienstes durch eXXXclusive zustande.

3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Mindestlaufzeit besteht nicht

3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. eXXXclusive ist hierzu insbesondere dann berechtigt, wenn der Betreiber schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen von eXXXclusive gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Kündigungsdatum ist der Poststempel. eXXXclusive ist auch zur Deaktivierung von Servicerufnummern für Telefonmehrwertdienste berechtigt, wenn die Dienstinhalte und - daten gegen wesentliche Bestimmungen des Verhaltenskodex des FST verstoßen. Falls der Betreiber trotz schriftlicher Abmahnung diesen Verhaltenskodex oder den Betreibervertrag wiederholt verletzt, so hat eXXXclusive das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

3.4 Die Kündigung des Vertrages ist vom Betreiber jederzeit möglich. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzlichen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist.

 

 

4 Leistungstermine und Fristen


4.1 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn eXXXclusive diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Betreiber rechtzeitig alle in seinem Einflußbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch eXXXclusive getroffen hat. Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder der Freischaltung des Dienstes.

4.2 Wenn eXXXclusive an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird, die eXXXclusive oder Erfüllungsgehilfen betreffen, und die eXXXclusive auch mit der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen, so ist eXXXclusive für seine Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Falls die Störung länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen, ohne daß hierdurch Schadenersatzansprüche begründet werden.
 

 

5 Preise und Zahlungsbedingungen


5.1 Der Betreiber ist zur Zahlung der vereinbarten Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus dem jeweils mitgeteilten Konditionsmodell ergeben (falls Zahlungspflicht im gewählten Tarif/Konditionsmodell besteht).

5.2 eXXXclusive rechnet die erbrachten Leistungen einmal im Monat ab. Wird zwischen Betreiber und eXXXclusive mehr als ein Vertrag abgeschlossen, so gilt jeder einzelne Vertrag für sich.


5.3 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Mit dem Betreiber vereinbarte Vergütungen werden spätestens drei Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats abgerechnet und spätestens vier Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats überwiesen.
(in der Regel um den zwanzigsten des Folgemonats)

5.4 Im Fall, daß die DTAG oder ein CARRIER (Netz- und Dienstanbieter) nachträglich einen Fehlbetrag zu den Interconnection-Preisen von eXXXclusive aufgrund einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht fordern sollte, hat eXXXclusive das Recht, dem Betreiber die Differenz zu 100% (hundert Prozent) seines Anteils in Rechnung zu stellen bzw. die Rückerstattung der Vergütungszahlung zu fordern. Dies gilt ebenso für Leistungen, welche vom Endkunden storniert worden sind und vom Carrier zurückgefordert werden.

5.5 Allgemein kann eXXXclusive einer Vergütungsauszahlung an den Betreiber nur nachkommen, wenn die inkassoführende Deutsche Telekom AG, der jeweilige Carrier o. Contentanbieter ebenfalls der Vergütungsauszahlung an eXXXclusive nachkommen. Im Fall eines Konkurses (Zahlungsunfähigkeit) eines der im Zahlungsabwicklungsverkehr vorangestellten und integrierten Institutionen (DTAG - Carrier - Contentanbieter), und einem daraus resultierendem Ausbleiben der Vergütungszahlung an eXXXclusive, entbindet sich eXXXclusive grundsätzlich von einer Vergütungsauszahlung an den Betreiber. Selbiges gilt für stornierte Gespräche. Im Falle eines Stornos wird der gesamte Nettoendkundenbetrag von der Stornorücklage einbehalten. Sollte der Stornoeinbehalt nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, wird die Differenz von den kommenden Auszahlungen einbehalten, oder gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

6 Zahlungsverzug / Sperrung des Anschlusses

 

6.1 Gerät der Betreiber mit einer Zahlung in Verzug, so ist eXXXclusive berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin wird mindestens eine Gebühr von 10,00 EUR pro Bearbeitungsvorgang (Zahlungserinnerung/Verrechnung) bei säumigen Betreibern berechnet. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt eXXXclusive ausdrücklich vorbehalten.

6.2 eXXXclusive ist berechtigt, die Freischaltung der Rufnummer, den Anschluß oder den Zugang des Betreiber ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Betreiber mit einem Rechnungsbetrag in Verzug ist. Soweit ein monatliches Grundentgelt vereinbart ist, bleibt der Betreiber auch während einer Sperre zu deren Zahlung verpflichtet.
 

 

7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
 

7.1 Zur Aufrechnung ist der Betreiber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Leistungsverweigerungsrechtes ist der Betreiber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.3 Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreiber und eXXXclusive, hervorgerufen durch Verstoß des Betreiber gegen die AGB oder Verhaltenskodex, behält sich eXXXclusive ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht der Vergütungszahlung vor. Dies gilt insbesondere bei einer Missbilligung und daraus resultierenden Zahlungsauflagen durch und an den FST e.V. Reicht ein Vergütungsbetrag des Betreibers in diesem Fall nicht aus, ist der Betreiber verpflichtet, nach Rechnungslegung durch eXXXclusive sofort den Differenz- bzw. Gesamtbetrag zu leisten.

7.4 Bei begründeter Zahlungsverweigerung von Vergütungsentgelten durch die inkassoführende Deutsche Telekom AG oder dem Carrier (z. B. bei Betrug) ist eXXXclusive nicht verpflichtet, Vergütungszahlungen an den Betreiber zu leisten.
 

 

8 Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte
 

8.1 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich bei eXXXclusive zu erheben. War der Betreiber ohne Verschulden gehindert, diese Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen.

8.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsstellung löscht eXXXclusive die zur ordnungsgemäßen Abrechnung notwendigen gespeicherten Daten. Anschließende Einwendungen können daher nicht mehr berücksichtigt
werden.

8.3 Bestreitet der Betreiber die Höhe der ihm von eXXXclusive abgerechneten Entgelte, so ist eXXXclusive vom Nachweis von Einzelverbindungen jedoch befreit, wenn nach 80 Tagen Verbindungsdaten aus abrechnungstechnischen Gründen gelöscht wurden.

8.4 Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat; dem Betreiber obliegt der Nachweis, daß er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

 

 

9 Pflichten des Betreiber


9.1 Der Betreiber wird die Leistungen von eXXXclusive nicht in mißbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Betreiber wird eXXXclusive von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

9.2 Der Betreiber wird eXXXclusive unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.

9.3 Der Betreiber ist verpflichtet sicherzustellen, daß die Anrufe, die zu einem Anschluß weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, daß der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.

9.4 Der Betreiber wird keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen vornehmen, die die physikalische oder logische Struktur des öffentlichen Telekommunikationsnetzes verändern und keine Veränderungen vornehmen, die die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden können.

9.5 Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität des Netzes oder der Leistungen von eXXXclusive beeinträchtigen können, wird er eXXXclusive unverzüglich mitteilen (Störungsmeldung).

9.6 Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für Betreiber von Flirt-, Chat-oder Erotiklines. Der Betreiber erklärt verbindlich und unwiderruflich, daß er weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte oder indirekte Mitarbeiter seines Hauses eigene oder fremde Rufnummern auf Audiotexsystemen (Lines mit 0800er-Zugang anderer Chat-Anbieter) kontaktieren wird. Der Betreiber trägt dafür Sorge, daß er und alle Mitarbeiter seines Hauses, die er bei seiner Geschäftstätigkeit bedient, keine Rufnummern solcher 0800-Chat-Anbieter anwählen wird, um dort seine Telefonnummern zu kommunizieren, die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen Zwecken dienen.

9.7 Die Vergütungszahlungen aus dem Service 0900 sind Einkommenssteuerpflichtig. Die von eXXXclusive errechneten Vergütungszahlungen werden an den Betreiber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgeführt. Der Betreiber erklärt sich als ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er - sollte er berechtigt von eXXXclusive Mehrwertsteuerzahlungen empfangen, also vorsteuerabzugsberechtigt ist - die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt abführt und seine Einkommenssteuerbelange eigenständig regelt. eXXXclusive ist somit aus der Haftung befreit.

 

 

10 Haftung und Gewährleistung
 

10.1 eXXXclusive gewährleistet die Erbringung seiner Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des
Telekommunikationsnetzes. Dem Betreiber ist bekannt, daß die Leistungen von eXXXclusive nach Maßgaben der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen durch Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. eXXXclusive übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung seiner Leistungen.
 

10.2 Eine Haftung von eXXXclusive für Sperrungen oder Ausfälle (auch Teilausfälle) der Dienste des Betreibers bzw. der Servicerufnummer, die nicht von eXXXclusive zu verantworten, sondern auf den Netzbetreiber bzw. -anbieter (Carrier) sowie Content-Anbietern (z. B. “Audiotex”) zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Allgemeine Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche können erst dann von eXXXclusive an den Betreiber geleistet werden, wenn der jeweilige Anbieter bzw. Schadensverursacher (Telekommunikations- und Netzgesellschaft o. Content-Anbieter) diese Zahlungen an eXXXclusive geleistet hat. Selbiges gilt auch für eine eventuelle Rückerstattung der Stornorücklagen.

 

 

11 Datenschutz, Geheimhaltung


11.1 eXXXclusive wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten.

11.2 eXXXclusive wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und seine technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von eXXXclusive ist dementsprechend verpflichtet.

 

 

12 Allgemeine Bestimmungen


12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

12.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Sollten aufgrund eines Verstoßes durch den Betreiber gegen die Bedingungen des Verhaltenskodex oder der AGB von Dritten gegenüber dem eXXXclusive weitergehende Forderungen berechtigt erhoben werden, so hat der Betreiber aufgrund seines Verschuldens die gesamten Kosten zu tragen. Als Gerichtsstand wird Bochum vereinbart.

12.4 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Parteien.

12.5 Ist der Betreiber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum, soweit kein abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt ebenso, falls der Betreiber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins Ausland verlegt hat. eXXXclusive kann seine Ansprüche auch bei jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand geltend machen.

 

 

Präambel zum Service 0900-ALLGEMEIN


1 eXXXclusive verwaltet für den Betreiber eine 0900-Rufnummer unter den Auflagen des Betreibervertrages. Der Betrieb einer Dienstleistung auf der 0900-Rufnummer erfolgt durch den Betreiber auf eigene Rechnung und Gefahr in Eigeninitiative. Die Verwaltung der 0900-Rufnummer erfolgt auf unbestimmte Zeit, bis zur Kündigung dieses Betreibervertrages.

2 Die Gebühren für die Verwaltung der 0900 Rufnummer werden der aktuellen Gebührenliste entnommen.

3 Der Betreibervertrag, das Konditionsmodell, der FST-Verhaltenskodex sowie die AGB sind Vertragsbestandteile. Der Betreiber erklärt, daß er diese Dokumente samt Auflagen und Richtlinien gelesen und verstanden hat, und daß er sich beim Betrieb seines Dienstes unter der 0900-Rufnummer strikt an diese Bestimmungen halten wird.
 

4 Verpflichtungserklärung (der Betreiber verpflichtet sich):


4.1 Sich strikt an die Vorschriften bezüglich der Bewerbung von 0900-Servicenummern zu halten. Dazu gehört die Nennung des Preises für den Anruf der Rufnummer sowie den Namen des Betreibers (Firmenname/Name
als Namenskürzel) in Werbeanzeigen oder jeder anderen Art von Werbemaßnahmen, wenn in diesen Werbemaßnahmen die 0900-Rufnummer genannt wird.

4.2 Sofern der Vertragspartner eigene Dienste unter einer 0900-Rufnummer betreibt, sind die im Verhaltenskodex genannten Bedingungen strikt einzuhalten. Der Betreiber erklärt, dass ihm diese Bedingungen bekannt sind.

4.3 Zur grundsätzlichen Nennung der Pflichtangaben solche in den Werbeschaltungen als auch zu Beginn eines Gespräches. Diese beinhalten:

4.3.1 Die Nennung des Preises für den Anruf in den Werbeanzeigen in Form des Betrages, die Zeiteinheit, also z.B. "1,90 EUR/Min." in der Größe von mindestens 7-Punkt. Die Nennung anderer Tarifangaben, wie z.B. "0,06 EUR / 2 sek" ist unzulässig.

4.3.2 Zu Beginn eines Gespräches die Nennung des Preises für den Anruf ausschließlich durch die Preisangabe für jeden Tarif bei Faxabruf als "sichtbare" Zeile zzgl. der Angabe einer technischen Hotline im ersten Drittel, welche der Abrufer bei technischen Problemen wählen kann.

 

Stand: 01.08.2005