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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der eXXXclusive GbR für
Servicerufnummern zzgl. Präambel
1 Vertragsverhältnis
1.1 Die eXXXclusive GbR erbringt
ausschließlich Leistungen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende AGB des Betreibers gelten nicht, auch
dann nicht, wenn eXXXclusive ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der
Leistungsbeschreibung werden dem Betreiber schriftlich mitgeteilt. Erfolgen die
Änderungen zu Ungunsten des Betreibers, kann er das Vertragsverhältnis mit
eXXXclusive binnen zweier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos
kündigen. Andernfalls wird die Änderung nach der Frist von zwei Wochen wirksam.
2 Dienstleistung von eXXXclusive
2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, den
Betreiberverträgen sowie den Konditionsmodellen, die Grundlage des Vertrages
sind.
2.2 Die vereinbarten Termine für den Leistungsbeginn und der
Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung
aller relevanten Verpflichtungen des Betreibers.
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Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
3.1 Alle Angebote von eXXXclusive sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind
unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag
des Betreibers unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vertrages und der
anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch eXXXclusive oder durch die
Freischaltung des Dienstes durch eXXXclusive zustande.
3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Mindestlaufzeit
besteht nicht
3.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
eXXXclusive ist hierzu insbesondere dann berechtigt, wenn der Betreiber
schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung
der Leistungen von eXXXclusive gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich
dringender Tatverdacht besteht. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Kündigungsdatum ist der Poststempel. eXXXclusive ist auch zur Deaktivierung von
Servicerufnummern für Telefonmehrwertdienste berechtigt, wenn die Dienstinhalte
und - daten gegen wesentliche Bestimmungen des Verhaltenskodex des FST
verstoßen. Falls der Betreiber trotz schriftlicher Abmahnung diesen
Verhaltenskodex oder den Betreibervertrag wiederholt verletzt, so hat eXXXclusive
das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
3.4 Die Kündigung des Vertrages ist vom Betreiber jederzeit möglich.
Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrages
berechtigt, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch
den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer
gesetzlichen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der
Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist.
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Leistungstermine und Fristen
4.1 Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn
eXXXclusive diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Betreiber rechtzeitig
alle in seinem Einflußbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der
Leistung durch eXXXclusive getroffen hat. Leistungsfristen beginnen mit dem Datum
der Auftragsbestätigung oder der Freischaltung des Dienstes.
4.2 Wenn eXXXclusive an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird, die eXXXclusive oder
Erfüllungsgehilfen betreffen, und die eXXXclusive auch mit der den Umständen nach
zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere
Unruhen, Streik, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen, so ist eXXXclusive für
seine Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur
rechtzeitigen Leistung entbunden. Falls die Störung länger als zwei Wochen
dauert, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen, ohne daß hierdurch
Schadenersatzansprüche begründet werden.
5 Preise und
Zahlungsbedingungen
5.1 Der Betreiber ist zur Zahlung der vereinbarten Rechnungsbeträge
verpflichtet, wie sie sich aus dem jeweils mitgeteilten Konditionsmodell ergeben
(falls Zahlungspflicht im gewählten Tarif/Konditionsmodell besteht).
5.2 eXXXclusive rechnet die erbrachten Leistungen einmal im Monat ab. Wird
zwischen Betreiber und eXXXclusive mehr als ein Vertrag abgeschlossen, so gilt
jeder einzelne Vertrag für sich.
5.3 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Mit dem
Betreiber vereinbarte Vergütungen werden spätestens drei Wochen nach Ende des
Abrechnungsmonats abgerechnet und spätestens vier Wochen nach Ende des
Abrechnungsmonats überwiesen.
(in der Regel um den zwanzigsten des Folgemonats)
5.4 Im Fall, daß die DTAG oder ein CARRIER (Netz- und Dienstanbieter)
nachträglich einen Fehlbetrag zu den Interconnection-Preisen von eXXXclusive
aufgrund einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht fordern sollte, hat eXXXclusive
das Recht, dem Betreiber die Differenz zu 100% (hundert Prozent) seines Anteils
in Rechnung zu stellen bzw. die Rückerstattung der Vergütungszahlung zu fordern.
Dies gilt ebenso für Leistungen, welche vom Endkunden storniert worden sind und
vom Carrier zurückgefordert werden.
5.5 Allgemein kann eXXXclusive einer Vergütungsauszahlung an den Betreiber nur
nachkommen, wenn die inkassoführende Deutsche Telekom AG, der jeweilige Carrier
o. Contentanbieter ebenfalls der Vergütungsauszahlung an eXXXclusive nachkommen.
Im Fall eines Konkurses (Zahlungsunfähigkeit) eines der im
Zahlungsabwicklungsverkehr vorangestellten und integrierten Institutionen (DTAG
- Carrier - Contentanbieter), und einem daraus resultierendem Ausbleiben der
Vergütungszahlung an eXXXclusive, entbindet sich eXXXclusive grundsätzlich von einer
Vergütungsauszahlung an den Betreiber. Selbiges gilt für stornierte Gespräche.
Im Falle eines Stornos wird der gesamte Nettoendkundenbetrag von der
Stornorücklage einbehalten. Sollte der Stornoeinbehalt nicht ausreichen, um
diese Kosten zu decken, wird die Differenz von den kommenden Auszahlungen
einbehalten, oder gesondert in Rechnung gestellt.
6 Zahlungsverzug /
Sperrung des Anschlusses
6.1 Gerät der Betreiber mit einer
Zahlung in Verzug, so ist eXXXclusive berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises
eines geringeren Schadens durch den Betreiber Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin
wird mindestens eine Gebühr von 10,00 EUR pro Bearbeitungsvorgang
(Zahlungserinnerung/Verrechnung) bei säumigen Betreibern berechnet. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt eXXXclusive ausdrücklich
vorbehalten.
6.2 eXXXclusive ist berechtigt, die Freischaltung der Rufnummer, den Anschluß oder
den Zugang des Betreiber ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Betreiber mit
einem Rechnungsbetrag in Verzug ist. Soweit ein monatliches Grundentgelt
vereinbart ist, bleibt der Betreiber auch während einer Sperre zu deren
Zahlung verpflichtet.
7 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
7.1 Zur Aufrechnung ist der Betreiber
nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist.
7.2 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder
Leistungsverweigerungsrechtes ist der Betreiber nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist.
7.3 Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreiber und eXXXclusive, hervorgerufen
durch Verstoß des Betreiber gegen die AGB oder Verhaltenskodex, behält sich
eXXXclusive ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht der Vergütungszahlung
vor. Dies gilt insbesondere bei einer Missbilligung und daraus resultierenden
Zahlungsauflagen durch und an den FST e.V. Reicht ein Vergütungsbetrag des
Betreibers in diesem Fall nicht aus, ist der Betreiber verpflichtet, nach
Rechnungslegung durch eXXXclusive sofort den Differenz- bzw. Gesamtbetrag zu
leisten.
7.4 Bei begründeter Zahlungsverweigerung von Vergütungsentgelten durch die
inkassoführende Deutsche Telekom AG oder dem Carrier (z. B. bei Betrug) ist
eXXXclusive nicht verpflichtet, Vergütungszahlungen an den Betreiber zu leisten.
8 Einwendungen gegen
Rechnungen, Nutzung durch Dritte
8.1 Einwendungen gegen die Höhe der
Rechnung hat der Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach
Zugang der Rechnung, schriftlich bei eXXXclusive zu erheben. War der Betreiber
ohne Verschulden gehindert, diese Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die
Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen.
8.2 Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsstellung löscht eXXXclusive die zur
ordnungsgemäßen Abrechnung notwendigen gespeicherten Daten. Anschließende
Einwendungen können daher nicht mehr berücksichtigt
werden.
8.3 Bestreitet der Betreiber die Höhe der ihm von eXXXclusive abgerechneten
Entgelte, so ist eXXXclusive vom Nachweis von Einzelverbindungen jedoch befreit,
wenn nach 80 Tagen Verbindungsdaten aus abrechnungstechnischen Gründen gelöscht
wurden.
8.4 Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die
befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn
und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat; dem Betreiber obliegt der
Nachweis, daß er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
9 Pflichten des
Betreiber
9.1 Der Betreiber wird die Leistungen von eXXXclusive nicht in mißbräuchlicher
Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Betreiber wird
eXXXclusive von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung
dieser Verpflichtung resultieren.
9.2 Der Betreiber wird eXXXclusive unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift,
seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner
Rechtsform schriftlich anzeigen.
9.3 Der Betreiber ist verpflichtet sicherzustellen, daß die Anrufe, die zu einem
Anschluß weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls
weitergeschaltet werden, daß der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die
Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
9.4 Der Betreiber wird keine Einrichtungen benutzen oder Anwendungen vornehmen,
die die physikalische oder logische Struktur des öffentlichen
Telekommunikationsnetzes verändern und keine Veränderungen vornehmen,
die die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden können.
9.5 Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die
Funktionalität des Netzes oder der Leistungen von eXXXclusive beeinträchtigen
können, wird er eXXXclusive unverzüglich mitteilen (Störungsmeldung).
9.6 Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für Betreiber von Flirt-,
Chat-oder Erotiklines. Der Betreiber erklärt verbindlich und unwiderruflich, daß
er weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte oder
indirekte Mitarbeiter seines Hauses eigene oder fremde Rufnummern auf
Audiotexsystemen (Lines mit 0800er-Zugang anderer Chat-Anbieter) kontaktieren
wird. Der Betreiber trägt dafür Sorge, daß er und alle Mitarbeiter seines
Hauses, die er bei seiner Geschäftstätigkeit bedient, keine Rufnummern solcher
0800-Chat-Anbieter anwählen wird, um dort seine Telefonnummern zu kommunizieren,
die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen Zwecken dienen.
9.7 Die Vergütungszahlungen aus dem Service 0900 sind
Einkommenssteuerpflichtig. Die von eXXXclusive errechneten Vergütungszahlungen
werden an den Betreiber zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgeführt. Der
Betreiber erklärt sich als ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er - sollte er
berechtigt von eXXXclusive Mehrwertsteuerzahlungen empfangen, also
vorsteuerabzugsberechtigt ist - die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige
Finanzamt abführt und seine Einkommenssteuerbelange eigenständig regelt.
eXXXclusive ist somit aus der Haftung befreit.
10 Haftung und
Gewährleistung
10.1 eXXXclusive gewährleistet die
Erbringung seiner Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik
und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den
ordnungsgemäßen Betrieb des
Telekommunikationsnetzes. Dem Betreiber ist bekannt, daß die Leistungen von
eXXXclusive nach Maßgaben der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen durch
Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten
Übertragungswege erbracht werden können. eXXXclusive übernimmt daher keine
Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze
und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung seiner
Leistungen.
10.2 Eine Haftung von eXXXclusive für
Sperrungen oder Ausfälle (auch Teilausfälle) der Dienste des Betreibers bzw. der
Servicerufnummer, die nicht von eXXXclusive zu verantworten, sondern auf den
Netzbetreiber bzw. -anbieter (Carrier) sowie Content-Anbietern (z. B.
“Audiotex”) zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Allgemeine Vergütungs- oder
Schadenersatzansprüche können erst dann von eXXXclusive an den Betreiber geleistet
werden, wenn der jeweilige Anbieter bzw. Schadensverursacher
(Telekommunikations- und Netzgesellschaft o. Content-Anbieter) diese Zahlungen
an eXXXclusive geleistet hat. Selbiges gilt auch für eine eventuelle
Rückerstattung der Stornorücklagen.
11 Datenschutz,
Geheimhaltung
11.1 eXXXclusive wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Regelungen verarbeiten.
11.2 eXXXclusive wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und seine
technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von eXXXclusive ist
dementsprechend verpflichtet.
12 Allgemeine
Bestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
12.2 Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Sollten aufgrund eines Verstoßes durch den Betreiber gegen die Bedingungen
des Verhaltenskodex oder der AGB von Dritten gegenüber dem eXXXclusive
weitergehende Forderungen berechtigt erhoben werden, so hat der Betreiber
aufgrund seines Verschuldens die gesamten Kosten zu tragen. Als Gerichtsstand
wird Bochum vereinbart.
12.4 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland für inländische Parteien.
12.5 Ist der Betreiber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum, soweit
kein abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt ebenso, falls
der Betreiber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins Ausland
verlegt hat. eXXXclusive kann seine Ansprüche auch bei jedem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand geltend machen.
Präambel zum Service
0900-ALLGEMEIN
1 eXXXclusive verwaltet für den Betreiber eine 0900-Rufnummer unter den Auflagen
des Betreibervertrages. Der Betrieb einer Dienstleistung auf der 0900-Rufnummer
erfolgt durch den Betreiber auf eigene Rechnung und Gefahr in Eigeninitiative.
Die Verwaltung der 0900-Rufnummer erfolgt auf unbestimmte Zeit, bis zur
Kündigung dieses Betreibervertrages.
2 Die Gebühren für die Verwaltung der 0900 Rufnummer werden der aktuellen
Gebührenliste entnommen.
3 Der Betreibervertrag, das Konditionsmodell, der FST-Verhaltenskodex sowie die
AGB sind Vertragsbestandteile. Der Betreiber erklärt, daß er diese Dokumente
samt Auflagen und Richtlinien gelesen und verstanden hat, und daß er sich beim
Betrieb seines Dienstes unter der 0900-Rufnummer strikt an diese Bestimmungen
halten wird.
4 Verpflichtungserklärung (der
Betreiber verpflichtet sich):
4.1 Sich strikt an die Vorschriften bezüglich der Bewerbung von
0900-Servicenummern zu halten. Dazu gehört die Nennung des Preises für den Anruf
der Rufnummer sowie den Namen des Betreibers (Firmenname/Name
als Namenskürzel) in Werbeanzeigen oder jeder anderen Art von Werbemaßnahmen,
wenn in diesen Werbemaßnahmen die 0900-Rufnummer genannt wird.
4.2 Sofern der Vertragspartner eigene Dienste unter einer 0900-Rufnummer
betreibt, sind die im Verhaltenskodex genannten Bedingungen strikt einzuhalten.
Der Betreiber erklärt, dass ihm diese Bedingungen bekannt sind.
4.3 Zur grundsätzlichen Nennung der Pflichtangaben solche in den
Werbeschaltungen als auch zu Beginn eines Gespräches. Diese beinhalten:
4.3.1 Die Nennung des Preises für den Anruf in den Werbeanzeigen in Form des
Betrages, die Zeiteinheit, also z.B. "1,90 EUR/Min." in der Größe von mindestens
7-Punkt. Die Nennung anderer Tarifangaben, wie z.B. "0,06 EUR / 2 sek" ist unzulässig.
4.3.2 Zu Beginn eines Gespräches die Nennung des Preises für den Anruf
ausschließlich durch die Preisangabe für jeden Tarif bei Faxabruf als
"sichtbare" Zeile zzgl. der Angabe einer technischen Hotline im ersten Drittel,
welche der Abrufer bei technischen Problemen wählen kann.
Stand: 01.08.2005
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